[ Sortenschutz ]
Mit diesem speziellen Recht lassen sich neue Pflanzensorten und deren
Bezeichnungen schützen. Der Inhaber eines Sortenschutzrechts hat den
alleinigen Anspruch, die Erzeugung und den Vertrieb von Vermehrungsgut
(Saatgut und Stecklinge) gewerblich zu betreiben. Das Recht auf
Sortenschutz steht dem Züchter oder Entdecker der Sorte zu.