[ GELDWÄSCHEGESETZ ]
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und
zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (BGBl 2002 I S.
3105 ff.) hat die rechts- und steuerberatenden sowie wirtschaftsprü-
fenden Berufe stärker als bisher in die Bekämpfung der Geldwäsche
einbezogen. Das gilt vor allem für die Verdachtsanzeigepflicht bei
geldwäscheverdächtigen Finanztransaktionen, wie sie bisher nur für
Geld- und Kreditinstitute bestand.

Einzelheiten sind im Informationsportal der Financial Intelligence Unit
(FIU) des Bundeskriminalamtes zur Bekämpfung von Geldwäsche zu
finden (www.bka.de).