[ SIGNATURKARTE ]

Die Signaturkarte ist ein Ausweis (smartcard), der eine qualifizierte elektronische Unterschrift im Sinne des § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG) bereitstellt. Mit dieser Karte können unter Verwendung der mitgelieferten Hard- und Software elektronische Dokumente verschlüsselt und qualifiziert unterzeichnet werden.

Zivilrechtlich ist eine derartige Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und ersetzt die Schriftform gemäß § 126 a BGB, § 125 a PatG. Zudem trägt die Signatur das Berufsattribut „Patentanwalt“. Damit wird die Einreichung der elektronischen Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ermöglicht.

Wir machen auf das Angebot der DATEV zum Erwerb einer qualifizierten
Signaturkarte mit Berufsattribut aufmerksam. Sofern Sie für die patent-
anwaltliche Berufsausübung eine derartige Karte benötigen, können Sie
diese hier beantragen.