| [ BERUFSORDNUNG DER PATENTANWÄLTE ] | ![]() |
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Von Pflichten und Rechten. Von A (wie „Ausbildung und Beschäftigung anderer Mitarbeiter“) über F (wie „Führung von Handakten“) bis W (wie „Wahrung der Unabhängigkeit“) beinhaltet die Berufsordnung der Patentanwälte viele Aspekte der täglichen Arbeit, aber auch spezielle Fragen beispielsweise zur Prozesskostenhilfe oder zum grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Die derzeit geltende Berufsordnung für Patentanwälte ist am 5. August 1997 in Kraft getreten, die Neufassung des § 4 ist am 14. März 2007 in Kraft getreten. |
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